23. Juni 2015

Erbschaft­steuer: Wett­lauf gegen die Zeit

Derzeit genießen Fami­li­en­be­triebe bei der Nach­folge massive Steu­er­vor­teile. Die vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­derte Reform könnte Über­gaben aber schon ab Mitte 2015 deut­lich verteuern. Wer noch vom alten Recht profi­tieren will, muss jetzt handeln.

Text: Harald Klein Jahres­ge­winn 200.000 € mal Kapi­ta­li­sie­rungs­faktor 18 3.600.000 € davon 85 % steu­er­frei 3.060.000 € steu­er­lich also rele­vant 540.000 € minus persön­li­cher Frei­be­trag 400.000 € tatsäch­lich zu versteuern 140.000 € 11 % Schen­kung­steuer 15.400 €

Planungen schnell reali­sieren Schon vor dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Erbschaft- und Schen­kung­steuer im Dezember 2014 hatte Henzler die Weichen dafür gestellt, die Betriebe mit 18 Mitar­bei­tern an seine Söhne weiter­zu­geben. Die Entschei­dung aus Karls­ruhe veran­lasste ihn, das Vorhaben eher als geplant zu reali­sieren: „Der drohende Abbau der Steu­er­vor­teile hat alles beschleu­nigt.“

Zunächst wandelte der Firmen­chef das Einzel­un­ter­nehmen Ernst Mack in eine GmbH & Co. KG um, danach über­trug er Philip und Dominik die Firmen in Form einer Schen­kung: „Ich wollte sie als Gesell­schafter einbinden und das mit der Schen­kung kombi­nieren.“ Von den laufenden Gewinnen bekommen die Söhne aber bis auf Weiteres nur je 25 Prozent. Die andere Hälfte geht an Dieter Henzler und Ehefrau Stefanie. Der Senior bleibt außerdem Geschäfts­führer, so lange er kann und will. „Und wir wachsen so immer mehr in die Verant­wor­tung hinein“, freut sich Philip Henzler, der wie sein Bruder derzeit die Hoch­schule besucht und im Geschäft mitar­beitet, soweit es das Studium zulässt.

Dieter Henzler hat die Zeichen der Zeit erkannt und den Gene­ra­ti­ons­wechsel forciert, um den Nach­fol­gern die geltenden Steu­er­vor­teile zu sichern. Nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts muss der Gesetz­geber dafür sorgen, dass weniger Fami­li­en­un­ter­nehmen von Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schen­kung­steuer profi­tieren. Nach Schät­zung des Insti­tuts für Mittel­stands­for­schung (IfM) in Bonn kann das 75.000 kleine und mitt­lere Betriebe betreffen, die in naher Zukunft einen Nach­folger suchen. Über die Hälfte der Firmen bleiben in der Familie, gehen in der Regel an Sohn oder Tochter. Die genießen bei Erbe oder Schen­kung – noch – hohe Steu­er­vor­teile, wenn sie etliche, teils kompli­zierte Voraus­set­zungen erfüllen. So bleiben im belieb­testen Modell 85 Prozent des Betriebs­ver­mö­gens steu­er­frei. Die Bedin­gungen: Das Unter­nehmen darf unter anderem nicht über 50 Prozent soge­nanntes Verwal­tungs­ver­mögen haben, muss mindes­tens fünf Jahre fort­ge­führt werden und – bei über 20 Mitar­bei­tern – belegen, dass die Arbeits­plätze erhalten wurden.

Sofort alle Optionen prüfen Vor allem die Begüns­ti­gung des Betriebs­ver­mö­gens hält das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in mehreren Punkten für grund­ge­setz­widrig. Es kriti­siert beson­ders, dass große Unter­nehmen von den Vorteilen profi­tieren, ohne wirt­schaft­lich darauf ange­wiesen zu sein. Zudem seien kleine Betriebe mit bis zu 20 Mitar­bei­tern über Gebühr pauschal begüns­tigt – davon profi­tierten über 90 Prozent aller deut­schen Unter­nehmen. Die Grenze von 50 Prozent Verwal­tungs­ver­mögen haben die Richter eben­falls als zu hoch einge­stuft.

Bis Ende Juni 2016 müssen Bundestag und Bundesrat die Mängel beheben. Doch die Bundes­re­gie­rung will rascher handeln. „Ich nehme nicht an, dass wir diese Frist ausschöpfen werden“, erklärte Bundes­fi­nanz­mi­nister Wolf­gang Schäuble gleich nach dem Urteil. Im Februar legte er sein Eckpunk­te­pa­pier für die Reform vor, bis zur Sommer­pause könnte der Bundestag die Reform verab­schieden. „Betroffen sind alle Unter­nehmen, die vor einem Gene­ra­ti­ons­wechsel stehen“, so Dr. Chris­tian Rödl, Professor an der Univer­sität Erlangen-Nürn­berg. „Große Unter­nehmen werden künftig nach­weisen müssen, dass der Steu­er­nach­lass exis­tenz­not­wendig ist.“ Der Bundes­fi­nanz­mi­nister meint damit Betriebs­ver­mögen ab 20 Millionen Euro und plant einen Nach­weis für den Arbeits­platz­erhalt ab einer Million Euro Betriebs­ver­mögen.

Der Nach­weis für einen Steu­er­vor­teil könnte auch an eine klei­nere Mitar­bei­ter­zahl gekop­pelt werden, meint Marc Jüli­cher, Dozent an der Bundes­fi­nanz­aka­demie in Brühl: „Kleine Firmen mit fünf bis zehn
Mitar­bei­tern könnten weiter ohne Nach­weis des Arbeits­platz­erhalts auskommen.“ Außerdem dürfte die Berech­nung des Verwal­tungs­ver­mö­gens neu gere­gelt werden.

Nicht über­hastet entscheiden Alle Experten sehen darum drin­genden Hand­lungs­be­darf. „In Betrieben, bei denen die unent­gelt­liche Über­gabe bereits ein Thema ist, sollten sich Unter­nehmer rasch mit ihrem Steuer­berater und ihrem Rechts­an­walt zusam­men­setzen und die Details planen“, sagt Rödl. Ein Bundes­tags­be­schluss im Sommer könnte nach der bishe­rigen Recht­spre­chung der Stichtag sein, ab dem die verschärften Regeln gelten. „Aber bis dahin genießen Nach­folger auch nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts noch Vertrau­ens­schutz“, so Jüli­cher. Wichtig ist es, bei laufenden Über­ga­be­pla­nungen mit einer Wider­rufs­klausel im Schen­kungs­ver­trag für unlieb­same Über­ra­schungen durch den Gesetz­geber vorzu­sorgen, rät Rödl: „Kann der Nach­folger die bishe­rigen güns­tigen Regeln nicht nutzen, darf der Senior so die Schen­kung wider­rufen und mit dem Steuer­berater eine neue Über­gangs­lö­sung suchen, die zur geringst­mög­li­chen Belas­tung führt.“

Für Pascal Berroth, den künf­tigen Chef des „Back­pa­ra­dies Berroth“ in Schwä­bisch Gmünd, sind die Folgen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teils aller­dings kein Grund zur Eile. „Wir lassen uns nicht durch die jetzt noch geltenden Steu­er­vor­teile für Betriebs­nach­folger hetzen.“ Konkret geht es um das von seinen Eltern geführte Fami­li­en­un­ter­nehmen mit 120 Mitar­bei­tern und zwölf Filialen. Für Berroth, der sich zurzeit als Student in seiner Bache­lor­ar­beit intensiv mit dem Thema Nach­folge und Steuern beschäf­tigt, ist klar: „Vorrang hat die ruhige und gründ­liche Planung der Über­gabe mit einem fairen Ausgleich für meine Geschwister.“ Mithilfe des Steu­er­be­ra­ters könnte es 2016 so weit sein, wenn der künf­tige Chef auch den Meis­ter­brief hat.

Beim Tradi­ti­ons­be­trieb Mack dagegen hat sich die Eile gelohnt, weil ein laufender Prozess gezielt beschleu­nigt wurde. „Wir freuen uns, dass unsere Söhne noch die vollen Steu­er­vor­teile der Schen­kung nutzen können“, betont Dieter Henzler. „Eine höhere Steuer wäre auf eine größere Kredit­linie hinaus­ge­laufen, die sie viel­leicht nicht hätten verkraften können und die uns even­tuell den Boden entzogen hätte, auf dem wir arbeiten.“ Ans Aufgeben als Se-nior­chef frei­lich denkt Henzler noch lange nicht. „Meine Vorgänger sind alle bis zu ihrem Lebens­ende in der Firma geblieben – viel­leicht mache ich das genauso.“

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 02/2015